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Hacker-Streit beigelegt: Sony vs. George "Geohot" Hotz

vom 12.04.2011


Nach dem monatelangen Rechtsstreit haben Sony und der Hacker George "Geohot" Hotz am Abend eine außergerichtliche Einigung verkündet. Kurz nach der gemeinsamen Mitteilung landeten die vermeintlichen Gerichtsdokumente im Internet. Ihnen ist zu entnehmen, dass es Hotz via gerichtlicher Verfügung untersagt ist, das „Trusted Platform Module (TPM) irgendeines Sony-Produkts“ zu umgehen. Außerdem hat er zugestimmt, niemanden bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen oder irgendwelche vertraulichen Informationen über Sony in irgendeiner Form bekannt zu geben. Einzelne Verstöße können mit bis zu jeweils 10.000 US-Dollar bis zu einer Maximalgrenze in Höhe von 250.000 USD geahndet werden.

Im Rahmen der gemeinsamen Pressemitteilung verkündeten Sony und Hotz "Zufriedenheit" darüber, dass der Prozess, der infolge von Hotz' Veröffentlichung des PlayStation 3-Root Keys im Januar von Sony begonnen worden war, so schnell beendet wurde. „Sony ist froh, diesen Rechtsstreit hinter sich zu bringen“, kommentierte Riley Russell, Chefsyndikus für SCEA, den Ausgang. „Unser Ziel in diesem Gerichtsverfahren war es, unser geistiges Eigentum sowie unsere Konsumenten zu beschützen. Wir glauben, dass diese Einigung und die permanente Unterlassungsverfügung [gegen Hotz; A.d.R.] dieses Ziel erreichen.“

Hotz hält sich dagegen ungewohnt bedeckt: „Es war niemals meine Absicht, den Konsumenten Ärger zu bereiten oder die Piraterie zu vereinfachen. Ich bin froh, den Prozess hinter mir zu haben.“ Abschließend würdigt Russell die Bereitschaft zur Zusammenarbeit von Hotz. Letzterer will mit dem Konzern offensichtlich nichts mehr zu tun haben. Auf seinem offiziellen Blog teilte er mit, dass er fortan den Sony-Boykott unterstütze, kein Produkt des Unternehmens mehr erwerben wolle und jedem Leser rät, genauso zu handeln.

In seinem Blog kündigte Hotz außerdem an, in Zukunft mehr zu berichten. Es darf davon ausgegangen werden, dass dazu auch Details aus dem Prozess mit Sony gehören. Vielleicht verdient er sich ja doch noch eine goldene Nase mit Buch- und/oder Filmrechten. Unklar ist, wie die Hacker-Gruppe Anonymus fortan verfährt. Ihre Handlungsmotive für die Angriffe auf Sony waren die "unverzeihlichen" Aktionen Sonys vor Gericht gegen die beiden Hacker GeoHot und Graf_Chokolo.


Hintergrund:

Nach der Veröffentlichung eines PS3- Jailbreaks hatte Sony Ende Januar eine einstweilige Verfügung gegen Geohot und die Gruppe fail0verflow (Hector Cantero, Sven Peter, "Bushing" und "Segher") erwirkt, zunächst aber von einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung abgesehen. Gestützt wurde die einstweilige Verfügung auf die mutmaßliche Verletzung des Digital Millennium Copyright Acts, des Computer Fraud and Abuse Acts sowie unterschiedlicher Urheberrechte durch die Hacker.

Daraufhin warnte Sony weiter eindringlich vor der Verbreitung des Hacks. Außerdem drohte Sony Hackern und Softwarepiraten Mitte Februar mit der Verbannung aus dem PlayStation Network. Inzwischen hat Bundesrichter Joseph Spero hat dem Konsolenhersteller am Donnerstag das Recht eingeräumt, die IP-Adressen eines jeden Besuchers von Hotz' Website Geohot.com zwischen Januar 2009 und der Gegenwart einzusehen.

Anfang April schaltete sich die Hacker-Gruppe Anonymus ein und drohte mit Attacken auf Sony-Dienste. Diese erfolgten wenige Stunden später in Form von DDOS-Angriffen auf Sony-Server, so dass zeitweise das PlayStation Network ausfiel. Im letzten Statement verkündete Anonymus, künftig keine Angriffe auf das PSN mehr zu unternehmen, da man Sony, nicht deren Kunden treffen wolle. (Quelle: klamm.de)



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