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Facebook-Streit: Zuckerberg gegen Ex-Komolitonen

vom 12.02.2011


Die Winklevoss-Zwillinge können keine Berufungsklage gegen den 2008 erstrittenen Vergleich mit ihrem Ex-Kommilitonen Mark Zuckerberg, dem Gründer des Social Networks Facebook, einlegen. In dem bis gestern andauerten Rechtsstreit beanspruchten die beiden auch aus dem Kinofilm "The Social Network" bekannten Brüder die Erfindung und damit einen Anteil des Netzwerks zunächst für sich, erhielten 2008 dank eines Vergleichs mit Zuckerberg stattdessen 20 Millionen US-Dollar sowie 45 Millionen USD in Aktien.

Die Zwillinge Tyler und Cameron, die Zuckerberg vorwerfen, ihr im Jahr 2003 geäußertes Konzept zum Netzwerk ConnectU zunächst gestohlen und schließlich selbst umgesetzt zu haben, versuchen seit 2008, den getroffenen Vergleich zu annullieren. Ihr Vorwurf: Sie seien damals falsch über den Wert von Facebook informiert worden.

Das kalifornische Gericht in San Francisco wiegelte nun ab. Die Winklevoss-Zwillinge seien „nicht die ersten von einem Wettbewerber ausgestochenen Parteien, die auf dem Rechtsweg das zu erlangen versuchen, was sie im Markt nicht erreichen konnten“, zitiert Spiegel Online das Gericht. Die Klagenden hätten damals gewusst, worauf sie sich einließen. (Quelle: klamm.de)




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